{"id":126,"date":"2021-01-19T08:15:00","date_gmt":"2021-01-19T08:15:00","guid":{"rendered":"https:\/\/katharinaelsner.de\/?p=126"},"modified":"2024-01-19T09:59:29","modified_gmt":"2024-01-19T09:59:29","slug":"im-pflegeheim-misshandelt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/katharinaelsner.de\/?p=126","title":{"rendered":"Wie Menschen im Pflegeheim verwahrlosen"},"content":{"rendered":"\n<p><em>Eine ehemalige Betreiberin von Pflegeheimen <\/em>steht in G\u00fcstrow vor Gericht.<em> Der Vorwurf: Sie hat die Bewohnerinnen in ihren Zimmern eingesperrt und verwahrlosen lasse<\/em>n.<\/p>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator has-alpha-channel-opacity is-style-dots\"\/>\n\n\n\n<pre class=\"wp-block-verse\">Erschienen: Deutschlandfunk - Deutschlandfunk Heute. Erschienen am 29.08.2019. Das Original h\u00f6ren: <a href=\"https:\/\/www.deutschlandfunk.de\/mecklenburg-vorpommern-gefaengnisstrafe-wegen-misshandlung-100.html\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">hier<\/a>. <\/pre>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator has-alpha-channel-opacity is-style-dots\"\/>\n\n\n\n<p>Als der Richter am Amtsgericht in G\u00fcstrow das Urteil verk\u00fcndet, empf\u00e4ngt die Angeklagte es regungslos. Zwei Jahre und vier Monate lang muss Ani S. ins Gef\u00e4ngnis. F\u00fcnf Jahre lang darf sie nicht mehr im Pflegebereich arbeiten. Das Gericht sieht sie als ehemalige Betreiberin von drei Pflegeheimen daf\u00fcr verantwortlich, dass Bewohner nachts eingeschlossen wurden, manche auch tags\u00fcber mehrere Stunden lang.<\/p>\n\n\n\n<p>\u201eDas Urteil ist strafangemessen, das Urteil hat deutlich gemacht, dass die meisten Vorw\u00fcrfe sich auch best\u00e4tigt haben, das sieht man an elf Verhandlungstagen und der Vernehmung von 41 Zeugen, das ist eine gro\u00dfe Menge f\u00fcr ein Amtsgericht. Die Tatvorw\u00fcrfe stimmen im Wesentlichen, besonders schwer wiegt, dass die Opfer so hilflos waren, es sind ja alte Menschen und die brauchen einen besonderen Schutz.\u201c Das erkl\u00e4rt Andreas Millat, er ist Gerichtssprecher am Amtsgericht G\u00fcstrow.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Erste Beschwerden bereits 2013<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Pflegeheimbetreiberin Ani S. gr\u00fcndet im Jahr 2012 ihren ersten Pflegedienst \u201eElisa\u201c in Krakow am See. Die gelernte Kauffrau mit Studium im Bereich Finanzmanagement ist damals 25 Jahre alt. Sp\u00e4ter ist sie f\u00fcr bis zu 80 Patienten verantwortlich, in drei H\u00e4usern. Doch bereits 2013 gehen die ersten Hinweise und Beschwerden bei den zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden des Landkreises Rostock ein. Auch Hannelore Henke wohnt in einem der Heime der Angeklagten. Sie tritt w\u00e4hrend des Prozesses als Nebenkl\u00e4gerin auf, selbst kann sie nicht aussagen, sie war und ist dement. Daf\u00fcr ist Petra Henke im Gericht an der Seite ihrer Mutter. Auch drei Jahre sp\u00e4ter, nachdem die Heime 2016 geschlossen wurden, f\u00e4llt es Petra Henke schwer, \u00fcber die Vorf\u00e4lle zu sprechen:<\/p>\n\n\n\n<p>\u201eWeil meine Mutter schlecht, sehr schlecht gepflegt wurde. In einem sehr schlechten Zustand war, h\u00e4tten wir sie nicht rausgeholt, ich glaube, sie h\u00e4tte das nicht \u00fcberlebt.\u201c Petra Henke wendet sich mit Tr\u00e4nen in den Augen ab. \u201eZu sehen, wie abgemagert sie aussieht, das kennt man nur vom Fernsehen, aber nicht von meiner Mutter.\u201c<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Bilder wie von einer Hungerkatastrophe<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Als Staatsanwaltschaft und Beh\u00f6rden die Heime im April 2016 durchsuchen, \u00f6ffnen sie alle R\u00e4ume. Ganz oben ist noch eine T\u00fcr, eigentlich vermutet die Staatsanw\u00e4ltin dahinter einen Putzraum. Eine Krankenschwester muss eine Stiege aufsteigen, ins Dachgeschoss. Oben ist es dampfig, schw\u00fcl und in dem Raum steht ein Gitterbett, darin liegt Hannelore Henke: Ihre F\u00fc\u00dfe sind dreckig, unter den Fingern\u00e4geln hat sich Schmutz angesammelt, der Bauch ist eingefallen, die Zunge borkig. Es riecht nach Urin. Auf dem Nachttisch neben dem Bett steht ein Schnabeltasse mit einem letzten Schluck Wasser, Henke kann es sehen, aber selbst nicht erreichen. So jedenfalls beschreiben es die Krankenschwester und die Staatsanw\u00e4ltin, die Henke finden. Sie wird dehydriert ins Krankenhaus eingeliefert.<\/p>\n\n\n\n<p>Insgesamt wird Ani S. in neun F\u00e4llen wegen Freiheitsberaubung und Misshandlung Schutzbefohlener verurteilt. In der Urteilsbegr\u00fcndung sagte der Richter, es habe zwar auch zufriedene Bewohner in den Heimen von Ani S. gegeben. Die Fotos von Hannelore Henke, die die Polizei bei den Durchsuchungen gemacht hat, h\u00e4tten ihn an Fotos von ehemaligen KZ-H\u00e4ftlingen erinnert.<\/p>\n\n\n\n<p>Heute geht es Hannelore Henke besser, erz\u00e4hlt ihre Tochter: \u201eViele haben schon den krassen Unterschied gesehen wie sie aussah, als sie zu mir kam und wie sie jetzt aussieht, und sind erstaunt, wie sie sich erholt hat. Nicht mehr so krumm geht, sondern gerade. Sie isst regelm\u00e4\u00dfig, manchmal mit Verz\u00f6gerung, aber das Wichtige ist: Sie isst und trinkt.\u201c<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Verurteilte will das Urteil anfechten<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Ani S. will gegen das Urteil in Berufung gehen. Im Gerichtsprozess hat sie sich zu den Tatvorw\u00fcrfen selbst nicht ge\u00e4u\u00dfert. In einem Interview vor Prozessbeginn hatte Ani S. einmal gesagt, dass sie nur als Vermieterin der Bewohner auftrete, die Pflegeleistungen dazukaufen k\u00f6nnten. Die Beh\u00f6rden wollten sie als Unternehmerin vom Markt dr\u00e4ngen. Das Gericht lie\u00df diese Argumentation nicht gelten. Ani S. habe gewusst, dass sie alte, kranke und vor allem pflegebed\u00fcrftige Menschen aufnehme. F\u00fcr die habe sie eine F\u00fcrsorgepflicht, und die habe sie verletzt. Ihr Verteidiger, der Rechtsanwalt Ulf Blase erkl\u00e4rt:<\/p>\n\n\n\n<p>\u201eVom Ergebnis ist es ein sehr hartes Urteil, weil das Gericht hat eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und vier Monaten ausgesprochen, diese Freiheitsstrafe kann nicht mehr zur Bew\u00e4hrung ausgesetzt werden und das ist etwas, womit meine Mandantin nicht gerechnet hat.\u201c<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Eine ehemalige Betreiberin von Pflegeheimen steht in G\u00fcstrow vor Gericht. Der Vorwurf: Sie hat die Bewohnerinnen in ihren Zimmern eingesperrt und verwahrlosen lassen. Erschienen: Deutschlandfunk &#8211; Deutschlandfunk Heute. Erschienen am 29.08.2019. Das Original h\u00f6ren: hier. Als der Richter am Amtsgericht in G\u00fcstrow das Urteil verk\u00fcndet, empf\u00e4ngt die Angeklagte es regungslos. 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